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Quintho GmbH
Pflichten Anlageberater

Informations- und Aufklärungspflichten des Anlageberaters


1. Erstgespräch mit dem Anleger (Informationspflichten)

  • Präsentation der Person und des Unternehmens
  • Vorstellung der angebotenen Serviceleistungen und Hinweise auf die Einschränkung bei der Anlageberatung auf inländische und ausländische Investmentfonds
  • Abschluss einer Geschäftsbesorgungsvereinbarung zwischen Anlageberater und Anleger
  • Ausfüllen eines Erfassungsbogens für die Fondsdepot-Analyse bei einem bestehenden Fondsdepot
  • Aufnahme Fragebogen - Ermittlung des Risikoprofils des Anlegers
  • Anlegen eines Beratungsprotokolls - Dokumentation der Kundengespräche

2. Aufgaben im Büro

  • Erstellung einer Fondsdepot-Analyse bei einem bestehenden Fondsdepot
  • Erstellung einer eigenen Bewertung für das bestehende Fondsdepot
  • Zusammenstellung einer persönlich, auf den Anleger abgestimmten Fondsauswahl und -zusammensetzung unter Berücksichtigung des Risikoprofils des Anlegers
  • Prüfung der Fachpresse
  • Erstellung eines persönlichen Anlagevorschlages
  • Zusammenstellung aktueller, gesetzlicher Verkaufsunterlagen (§ 121 Abs.1 InvG) sowie der Beratungsunterlagen

3. Zweitgespräch mit dem Anleger (Aufklärungspflichten vor Vertragsabschluss)

  • Präsentation der Fondsdepot-Analyse bei einem bestehenden Fondsdepot
  • Präsentation des persönlichen Anlagevorschlages
  • Empfehlung und Begründung für die Fondsauswahl und -zusammensetzung mit anschließender Protokollierung
  • Darstellung der verschiedenen Vertragspartner sowie Aufklärung über evtl. Interessenskonflikte
  • Information über evtl. kritische Berichterstattung
  • Darstellung der Kosten der einzelnen Fonds sowie der Entgelte für die einzelnen Vertragspartner
  • Aushändigung des persönlichen Anlagevorschlages, der aktuellen, gesetzlichen Verkaufsunterlagen (§121 Abs. 1 InvG) sowie der Beratungsunterlagen zur Durchsicht
  • Fortführung bzw. Vervollständigung des Beratungsprotokolls - Dokumentation der Kundengespräche

4. Drittgespräch (Aufklärungspflichten bei Vertragsabschluss)

  • Besprechung, Klärung und Dokumentation der offenen Fragen des Anlegers
  • Fertigstellung des Beratungsprotokolls und Unterschrift des Anlegers und des Anlageberaters
  • Ausfüllen der Beratungsunterlagen sowie der Eröffnungsunterlagen für das Fondsdepot
  • Prüfung der Legitimationsunterlagen des Anlegers ggfl. des abweichenden wirtschaftlich Berechtigten, unter Anwesenheit des Anlageberaters, mittels gültigen Ausweises und Unterschrift des Anlegers auf einer gut leserlichen Kopie

5. Treuhänderische Auftragsabwicklung

  • Weiterleitung der Depoteröffnungsunterlagen an die gewählte Depotbank
  • Überprüfung der Depoteröffnung sowie aller Transaktionen

6. Archivierung

  • Fondsdepot-Analyse, Fondsauswahl und -zusammensetzung, Persönlicher Anlagervorschlag, gesetzliche Verkaufsunterlagen (§121 Abs. 1 InvG), Beratungsunterlagen
  • Legitimationsprüfung
  • Pressemitteilungen
  • Depoteröffnung und Transaktionen

7. Aufklärungspflichten nach Vertragsabschluss

  • Aufklärung des Anlegers über später bekannt gewordene Risiken
  • Information über kritische Berichte in der Fachpresse
  • Unterrichtung des Anlegers bei erheblichen Abweichungen vom geplanten wirtschaftlichen Erfolg
  • Besprechung der Marktsituation und Auswirkungen auf seine Fondsanlage
  • Jährliche Zusendung aller erforderlichen gesetzlichen Verkaufsunterlagen (Fondsdepot-Report, Verkaufsprospekt, Halbjahresbericht und Jahresbericht)
  • Dokumentation der telefonischen und persönlichen Folgegespräche im Rahmen eines Beratungsprotokolls