1. Erstgespräch mit dem Anleger (Informationspflichten)
- Präsentation der Person und des Unternehmens
- Vorstellung der angebotenen Serviceleistungen und Hinweise auf die Einschränkung bei der Anlageberatung auf inländische und ausländische Investmentfonds
- Abschluss einer Geschäftsbesorgungsvereinbarung zwischen Anlageberater und Anleger
- Ausfüllen eines Erfassungsbogens für die Fondsdepot-Analyse bei einem bestehenden Fondsdepot
- Aufnahme Fragebogen - Ermittlung des Risikoprofils des Anlegers
- Anlegen eines Beratungsprotokolls - Dokumentation der Kundengespräche
2. Aufgaben im Büro
- Erstellung einer Fondsdepot-Analyse bei einem bestehenden Fondsdepot
- Erstellung einer eigenen Bewertung für das bestehende Fondsdepot
- Zusammenstellung einer persönlich, auf den Anleger abgestimmten Fondsauswahl und -zusammensetzung unter Berücksichtigung des Risikoprofils des Anlegers
- Prüfung der Fachpresse
- Erstellung eines persönlichen Anlagevorschlages
- Zusammenstellung aktueller, gesetzlicher Verkaufsunterlagen (§ 121 Abs.1 InvG) sowie der Beratungsunterlagen
3. Zweitgespräch mit dem Anleger (Aufklärungspflichten vor Vertragsabschluss)
- Präsentation der Fondsdepot-Analyse bei einem bestehenden Fondsdepot
- Präsentation des persönlichen Anlagevorschlages
- Empfehlung und Begründung für die Fondsauswahl und -zusammensetzung mit anschließender Protokollierung
- Darstellung der verschiedenen Vertragspartner sowie Aufklärung über evtl. Interessenskonflikte
- Information über evtl. kritische Berichterstattung
- Darstellung der Kosten der einzelnen Fonds sowie der Entgelte für die einzelnen Vertragspartner
- Aushändigung des persönlichen Anlagevorschlages, der aktuellen, gesetzlichen Verkaufsunterlagen (§121 Abs. 1 InvG) sowie der Beratungsunterlagen zur Durchsicht
- Fortführung bzw. Vervollständigung des Beratungsprotokolls - Dokumentation der Kundengespräche
4. Drittgespräch (Aufklärungspflichten bei Vertragsabschluss)
5. Treuhänderische Auftragsabwicklung
- Weiterleitung der Depoteröffnungsunterlagen an die gewählte Depotbank
- Überprüfung der Depoteröffnung sowie aller Transaktionen
6. Archivierung
- Fondsdepot-Analyse, Fondsauswahl und -zusammensetzung, Persönlicher Anlagervorschlag, gesetzliche Verkaufsunterlagen (§121 Abs. 1 InvG), Beratungsunterlagen
- Legitimationsprüfung
- Pressemitteilungen
- Depoteröffnung und Transaktionen
7. Aufklärungspflichten nach Vertragsabschluss
- Aufklärung des Anlegers über später bekannt gewordene Risiken
- Information über kritische Berichte in der Fachpresse
- Unterrichtung des Anlegers bei erheblichen Abweichungen vom geplanten wirtschaftlichen Erfolg
- Besprechung der Marktsituation und Auswirkungen auf seine Fondsanlage
- Jährliche Zusendung aller erforderlichen gesetzlichen Verkaufsunterlagen (Fondsdepot-Report, Verkaufsprospekt, Halbjahresbericht und Jahresbericht)
- Dokumentation der telefonischen und persönlichen Folgegespräche im Rahmen eines Beratungsprotokolls