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Abgeltungssteuer

Abgeltungssteuer

Dachfonds als optimaler Lösungsansatz...

Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform, welche am 01. Januar 2008 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber auch die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen durch die Einführung einer Abgeltungssteuer ab dem 01. Januar 2009 grundlegend neu geregelt:

Steuerliche Regelung bis zum 31. Dezember 2008

Nach aktuellem Recht werden bis zum 31. Dezember 2008 Zinserträge und hälftig Dividendenerträge (Halbeinkünfteverfahren) mit dem persönlichen Einkommenssteuergesetz besteuert. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind steuerfrei, wenn die Kapitalanlage länger als ein Jahr (Spekulationsfrist) gehalten wurde. Kosten (z. B. Depotgebühren oder Verwaltungskosten) zur Erzielung der Zins- und Dividendenerträge können ganz oder teilweise als Werbungskosten von den Einnahmen abgezogen werden (51 Euro Werbungskosten-Pauschbetrag). Zusätzlich steht jedem Steuerpflichtigen ein Sparer-Freibetrag in Höhe von 750 Euro zur Verfügung.

Steuerliche Regelung ab dem 01. Januar 2009

Ab dem 01. Januar 2009 werden Zinserträge, Dividendenerträge (das Halbeinkünfteverfahren wird abgeschafft) und Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften unabhängig von der Haltedauer der Kapitalanlagen generell mit 25 % (plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) besteuert, wenn die Anlage ab dem 01. Januar 2009 getätigt wurde. Betroffen von der Neuregelung sind z. B. alle Wertpapiere wie Aktien oder Investmentfonds von Privatanlegern. Eine Besteuerung der o.a. Erträge mit dem persönlichen Steuersatz findet auf Antrag nur dann statt, wenn der Steuerpflichtige einen persönlichen Einkommensteuersatz unterhalb des Abgeltungssteuersatzes von 25  % aufweist. Werbungskosten und der Sparer-Freibetrag werden abgeschafft und durch den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro je Steuerpflichtigen ersetzt. Echte Werbungskosten sind nicht mehr absetzbar. Verluste können generell mit Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Die einzige Ausnahme bilden Verluste aus Aktien, welche nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden können. Die Besteuerung von direkten Anlagen in Immobilien erfährt keine Veränderung.

Konsequenzen der Besteuerung privater Veräußerungsgewinne

Bei Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften sind die Effekte der neuen Besteuerungssituation bei Privatanlegern gravierend. Sind diese Kursgewinne nach aktuellem Recht nach einem Jahr Haltedauer generell steuerfrei, so werden sie zukünftig für alle Kapitalanlagen, die ein Privatanleger nach dem 01.01.2009 tätigt, steuerpflichtig.